Wohnsitz-/Betriebsstättenfinanzamt

Privatpersonen finden die Angabe des Wohnsitzfinanzamts im oberen Bereich des letzten Einkommensteuerbescheids. 

Personengesellschaften und Kapitalgesellschaften finden die Angabe des Betriebsstättenfinanzamts entweder im oberen Bereich des Bescheids über die einheitliche und gesonderte Feststellung oder aber auf dem Körperschaftsteuerbescheid. Alternativ kann die Steuernummer auch auf den Rechnungsdokumenten nachvollzogen werden.

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