Wohnfläche selbst ermitteln

Die Wohnfläche umfasst alle Grundflächen der Räume, die ausschließlich zu dieser Wohnung gehören, z.B.:

  • Wohnzimmer,
  • Schlafzimmer,
  • Kinderzimmer, 
  • Küche, 
  • Bad, WC und
  • Flur.

Zur Wohnfläche gehören NICHT:

  • Kellerräume,
  • Abstellräume und Kellerersatzräume außerhalb der Wohnung,
  • Waschküchen,
  • Bodenräume,
  • Trockenräume,
  • Heizungsräume und
  • Garagen.

Die Grundflächen dieser Räume sind wie folgt zu bewerten:

Zu 100 % zu berücksichtigen bei

  • einer lichten Höhe von mindestens zwei Metern bei 
  • Räumen und Raumteilen.

Zu 50% zu berücksichtigen bei

  • einer lichten Höhe von mindestens einem Meter und weniger als zwei Metern bei
  • Räumen und Raumteilen.

Zu 50% zu berücksichtigen bei

  • nicht beheizbaren Wintergärten, Schwimmbädern und ähnlichen nach allen Seiten geschlossene Räumen.

In der Regel zu 25% (bis zu 50%) zu berücksichtigen bei

  • Balkonen, Loggien, Dachgärten und Terrassen. 

Wohnfla_che_Mietwohngrundstu_cke

 

WICHTIG: 

Bei Mietwohngrundstücken ist die reine Wohnfläche bei der Anzahl der Wohnung mit Wohnfläche zu erfassen. 

 

Gibt es sonstige Wohnflächen?

Sonstige Wohnflächen können Wohnräume sein, die nicht den Wohnungsbegriff erfüllen z.B. Wohnräume in einem Studentenwohnheim oder ein Aufenthaltsraum, der nicht zu Wohnzwecken dient. 

 

Gibt es weitere Nutzflächen, die nicht zu Wohnzwecken genutzt werden?

Nutzfläche für Mietwohngrundstücke selbst ermitteln