Grundbuchangaben

Gemarkung

Die Gemarkung finden Sie auf Ihrem Grundbuchauszug. Der Begriff Gemarkung bezeichnet eine zusammenhängende Fläche aus meist mehreren, nebeneinanderliegenden Fluren einer Gemeinde oder Stadt und ist daher als Oberbegriff zu verstehen. In größeren Gemeinden tragen die Gemarkungen oftmals den Namen des entsprechenden Gemeindebezirks oder des Stadtteils.

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Grundbuchblatt

Das Grundbuch ist ein öffentliches Register. In diesem Register werden die Eigentumsverhältnisse von Grundstücken verbindlich geregelt. Das Grundbuch besteht aus einer Vielzahl von Grundbuchblättern, wobei auf jedem Grundbuchblatt die Grundstücke jeweils eines Eigentümers aufgeführt sind. In der Regel wird das Grundbuch beim Grundbuchamt des Amtsgerichts im jeweiligen Bezirk geführt. Einzige Ausnahme: In Baden-Württemberg führen staatliche Grundbuchämter der Gemeinden die Verzeichnisse. Sollte Ihnen kein aktueller Grundbuchauszug vorliegen, so kann dieser von Ihnen beim Grundbuchamt oder aber über unseren kostenpflichtigen Service beantragt werden.

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Flur

Der Flur meint eine Nummer. Diese Nummer finden Sie auf dem Grundbuchauszug. Sofern Ihnen der Grundbuchauszug nicht vorliegt können Sie diesen selbst kostenfrei beim Grundbuchamt anfragen oder aber unseren kostenpflichtigen Service nutzen. Alternativ kann Ihnen die folgende Seite Abhilfe schaffen: https://leitungsauskunft-online.de/wie-finde-ich-eine-flurstuecksnummer/ Allgemeine Erläuterung: Eine Gemeinde besteht aus unterschiedlichen Siedlungen, die jeweils einen Flur ergeben. Ein Flur setzt sich wiederum aus mehreren Flurstücken zusammen.

Wichtig: Nicht in jeder Gemarkung sind Flure vorhanden. Bitte lassen Sie in diesem Fall das entsprechende Feld frei.

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Flurstück: Zähler

Hier ist eine Nummer gemeint, die aus bis zu fünf Ziffern bestehen kann. Diese Nummer finden Sie auf dem Grundbuchauszug. 

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Wichtig: Der Grundbesitz, der z.B. mit einem Zweifamilienhaus bebaut ist und einen Garten hat, kann aus mehreren Flurstücken bestehen. Bitte erfassen Sie sämtliche Flurstücksnummern separat. Die Flurstücksnummer besteht entweder aus einer Zahl (z.B. 183), einer Zahlen-Buchstabenkombination (z.B. 183b) oder aus einer Kombination aus Zähler und Nenner (z.B. 183/2) Tragen Sie im Feld Zähler bitte die Zahl aus dem Grundbuch ein. Sofern Ihr Flurstück keinen Nenner hat lassen Sie dieses Feld bitte leer.

Der Begriff Flurstück selbst bezeichnet einen amtlich vermessenen Teil der Erdoberfläche. Ein Flur besteht aus mehreren Grundstücken, den sogenannten Flurstücken. Dank der Kombination von Flurstückzähler und Flurstücksnenner, ist eine eindeutige Zuordnung der einzelnen Flurstücke im Grundbuch möglich.

 

Flurstück: Nenner

Erfassen Sie hier bitte den Nenner, sofern Ihr Flurstück aus Zähler und Nenner besteht. 

z.B. 183/2 – Sie erfassen im Nenner die zwei. 

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Wichtig: Nicht jedes Flurstückskennzeichen hat auch einen Flurstücksnenner. Sollte Ihr Flurstück nur aus einer Zahlen-, Buchstabenkombination bestehen, lassen Sie dieses Feld bitte leer.

 

Fläche in m²

Erfassen Sie hier bitte die Gesamtfläche des Grundbesitzes in m². Ein Quadratmeter ist ein Flächenmaß mit der Seitenlänge von 1 Meter. Die Fläche des Grundstücks können Sie auf dem Grundbuchauszug sehen, z.B. 1.500 m².

Im Grundbuchauszug können die Größen „ha“ und „a“ vermerkt sein. Diese rechnen Sie wie folgt um:

1 ha = 10.000 m²

1 a = 100 m²

 

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Zur wirtschaftlichen Einheit gehörender Zähler / Nenner

Beispiel 1:

Sie sind Ehegatten und Ihnen gehört je zur Hälfte ein Einfamilienhaus. Das Grundstück ist 500 m² groß.

Sie erfassen folgendes:

Zur wirtschaftlichen Einheit gehörender Anteil Zähler ist:  1

Zur wirtschaftlichen Einheit gehörender Anteil Nenner ist: 1

Beispiel 2:

Sie sind alleinige:r Eigentümer:in einer Wohnung in einem Mehrfamilienhaus. Die Gesamtfläche des Grundstückes ist 1.500 m². Da sich mehrere Parteien in dem Haus befinden gehört Ihnen der Grund und Boden nicht alleine. Ihren Anteil am Grund und Boden (Miteigentumsanteil) finden Sie im notariellen Kaufvertrag. Laut dem Vertrag gehören Ihnen 333/10.000 tel an dem gemeinschaftlichen Grund und Boden. Tragen Sie Ihren Anteil daher bitte wie folgt ein:

Zur wirtschaftlichen Einheit gehörender Anteil Zähler:    333

Zur wirtschaftlichen Einheit gehörender Anteil Nenner:  10000

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