Eine Abbruchverpflichtung liegt meist dann vor, wenn Ihr Mandant Mieter des Gebäudes ist. Zudem könnte bei Eigentümern eine staatlich vorgegebene Abbruchverpflichtung bestehen. Abbruchverpflichtung bedeutet, dass er als Mieter Baumaßnahmen vorgenommen hat, die nach Ablauf seines Mietvertrags wieder entfernt werden müssen. Das kann sein, weil die Baumaßnahmen nicht das Wohlwollen des Vermieters treffen, oder weil beispielsweise von vornherein mit dem Vermieter vereinbart war, dass Ihr Mandant der Mieter nach dem Ende des Mietvertrages die Mietsache wieder in den Ursprungszustand bei Bezug versetzen wird. Hierzu gibt es ein Fälligkeitsdatum, welches in dieses Feld einzutragen ist.