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Ergänzende Angaben zur Feststellungserklärung
Sofern Sie der Finanzverwaltung weitere Angaben bzw. abweichende Angaben zur Feststellungserklärung mitteilen möchten, dann können Sie dies hier tun. Ein Beispiel für eine solche Angabe wäre es, wenn es drei Bodenrichtwerte für Ihre wirtschaftliche Einheit gibt, da im amtlichen Formular nur zwei hinterlegt werden können.
Sofern Sie Ihrer Steuerkanzlei Fragen stellen wollen, oder falls Sie zusätzliche Informationen teilen möchten, können Sie dies im folgenden Feld tun.