Wenn Sie von einer Steuerberatungskanzlei betreut werden, dann wird in der Regel die Kanzlei als Bevollmächtigte:r benannt, damit diese den Bescheid erhalten und auch prüfen kann.
Alternativ können Sie hier „nein“ wählen und sich selbst als Bevollmächtigte:n hinterlegen.
Sofern an dem Grundbesitz mehrere Personen beteiligt sind, können Sie zudem eine Dritte Person bestimmen, die den Steuerbescheid von der Finanzbehörde alternativ erhalten soll. In diesem Fall erfassen Sie bitte die Daten der Person, an die der Steuerbescheid zugestellt werden soll. Benennen Sie nur Personen, die in dem an die Erklärungsabgabe anschließenden Verfahren berechtigt sind. Das können z.B. Rückfragen seitens der Finanzbehörde oder aber einen Einspruch gegen einen fehlerhaften Bescheid sein.