Bruttogrundfläche

Als Bruttogrundfläche bezeichnet man die Fläche eines Gebäudes, die sich ergibt, wenn man alle Grundflächen aller Geschosse (Grundrissebenen) eines Gebäudes einschließlich deren konstruktive Umschließungen (z.B. Wände mit Putz/Außenschale, Dach) zusammenrechnet/addiert. Das Volumen der Wände wird mitgerechnet. Zur Bruttogrundfläche grundsätzlich auch Keller- und nutzbare Dachgeschossebenen. 

Nicht dazu gehören z.B. Flächen von Spitzböden und Kriechkellern, Balkone und Außentreppen.  

Die Bruttogrundfläche sieht man im Bauantrag, in der Anlage der Bauzeichnung des Architekten oder eventuell aus dem notariellen Kaufvertrag des Gebäudes. 

Bruttogrundfla_che

BStBl I 2021, S.2431

 

Diese Grundfläche kann zusätzlich auch anhand der Vorgaben der DIN 277 selbst ermittelt werden.

Sofern Sie diese Fläche selbst ermitteln möchten, müssen Sie unterscheiden in:

  • Bereich a: überdeckt/dacht und insgesamt in voller Höhe mit Wänden umschlossen
  • Bereich b: überdeckt/dacht, aber nicht an allen vier Wänden umschlossen (z.B. die gesamte überdeckte Loggia aus dem 1. OG sowie Teile der überdeckten Loggia aus dem 2. OG, beide sind nach vorne hin offen)
  • Bereich c: nicht überdeckt/dacht (Teile der überdeckten Loggia aus dem 2. OG sowie der Balkon aus dem 1. und 2. OG)

Addieren Sie die Flächen der Bereiche a. und b. und Sie erhalten die Bruttogrundfläche. 

Sämtliche nicht überdeckte Flächen (Bereich c) sind außer Acht zu lassen. Hierzu gehören zusätzlich zu den bereits genannten Spitzböden und Kriechkellern, Kellerschächte, Balkone und Außentreppen auch Flächen, die ausschließlich der Wartung, Inspektion und Instandsetzung von Baukonstruktionen und technischen Anlagen dienen, sowie Flächen unter konstruktiven Hohlräumen, zum Beispiel über abgehängten Decken.

Sie könnten diese Fläche auch mit Hilfe eines Vermessungsingenieurs berechnen lassen.