Tragen Sie hier bitte das Aktenzeichen (oder in den Ländern Berlin, Bremen, Hamburg und Schleswig-Holstein die Steuernummer) ein.
Das Aktenzeichen finden Sie entweder oben rechts oder oben links auf Ihrem letzten Bescheid über die Feststellung des Einheitswertes oder dem Bescheid über die Festsetzung des Grundsteuermessbetrages. Diese Bescheide haben Sie erhalten, als Sie das Grundstück gekauft haben (nicht zu verwechseln mit dem Grunderwerbsteuerbescheid).
Liegt Ihnen dieser Bescheid nicht vor, so können Sie diese Nummer ebenfalls auf dem jährlichen Bescheid der Behörde sehen, auf dem die Grundsteuer festgesetzt wird (Grundsteuerbescheid). Dieser wird Ihnen im Januar per Post zugestellt. Eventuell sind dort noch Abfallgebühren, Straßenreinigung etc. festgesetzt. Die Nummer heißt dort: Aktenzeichen Finanzamt.
Bitte erfassen Sie diese Werte ohne Sonderzeichen wie z.B. - oder / oder _.