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Ergänzende Angaben zur Feststellungserklärung

Sofern Sie der Finanzverwaltung weitere Angaben bzw. abweichende Angaben zur Feststellungserklärung mitteilen möchten, dann können Sie dies hier. Achten Sie bitte darauf, dass hier keinerlei Eintragungen Ihrer Mandanten vorhanden sind, sofern Sie als Kanzlei dies nicht möchten.

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