Möchten Sie das Verhältnis zwischen Wohn- und Nutzfläche ermitteln, dann achten Sie bitte auf Folgendes:
Wohnflächen liegen vor, wenn diese Flächen den Wohnbedürfnissen dienen. Zu den Nutzflächen zählen z.B. Keller-, Abstell-, Wasch-, und Heizungsräume. WICHTIG: Nutzflächen, die in einem Nutzungszusammenhang mit Wohnflächen stehen, sind bei der prozentualen Ermittlung des Verhältnisses von Wohn- und Nutzfläche nicht zu berücksichtigen.
Beispiel:
Auf einem Grundstück befindet sich ein mehrgeschossiges Gebäude, das wie folgt genutzt wird:
420 m² Wohnfläche
50 m² Kellerraum in Nutzungszusammenhang mit der Wohnfläche
100 m² Nutzfläche (z.B. Arztpraxis, Ladenlokal)
50 m² Kellerraum in Nutzungszusammenhang mit dem betrieblich genutzten Flächen
620 m² Gesamt
Nicht zu berücksichtigen: 50m² Kellerraum zur Wohnfläche
570 m² stellen daher 100% dar. 420 m² Wohnfläche entsprechen damit 73,68 %.
Folge: Das Grundstück ist der Grundstücksart „gemischt genutztes Grundstück“ zuzuordnen.