Finanzamt

Tragen Sie hier bitte den Namen des Finanzamtes ein, in dessen Bezirk sich das Grundstück oder der Betrieb der Land- und Forstwirtschaft befindet.

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Sie finden diese Nummer im oberen linken Bereich, entweder auf dem Bescheid über den Einheitswert, auf dem Bescheid über den Grundsteuermessbetrag oder ggf. im Informationsschreiben. Sollten Sie sich unsicher sein, so informieren Sie sich gerne unter www.finanzamt.de

Wählen Sie das entsprechende Bundesland aus und gehen Sie über den „Finanzamt-Finder“, um das zuständige Finanzamt zu ermitteln.