Es erfolgte eine Kernsanierung im Jahr

Tragen Sie hier bitte das Jahr ein, in dem die Kernsanierung abgeschlossen wurde. Eine Kernsanierung liegt vor, wenn Sie folgendes am Objekt komplett erneuert haben:

  • Dacheindeckung
  • Fassade
  • Innen- und Außenwände mit Ausnahme der tragenden Wände
  • Fußböden
  • Fenster
  • Innen- und Außentüren sowie
  • sämtliche technischen Systeme wie z.B. Heizung einschließlich aller Leitungen, des Abwassersystems einschließlich der Grundleitungen, der elektrischen Leitungen und der Wasserversorgungsleitung, sofern diese technisch einwandfrei und als neuwertig anzusehen sind.

Man kann auch sagen, dass das Gebäude von Ihnen in einen Zustand versetzt wurde, der nahezu dem eines neuen Gebäudes entspricht. 

Im Einzelfall müssen jedoch nicht zwingend alle vorgenannten Kriterien gleichzeitig erfüllt sein. Dies gilt insbesondere für Gebäude, bei denen aufgrund baurechtlicher Vorgaben eine weitreichendere Veränderung nicht zulässig ist (bspw. aufgrund von Vorschriften des Denkmalschutzes).

Kernsanierung