Es besteht eine Abbruchverpflichtung

Eine Abbruchverpflichtung liegt meist dann vor, wenn Sie Mieter des Gebäudes sind. Zudem könnte für Sie als Eigentümer eine staatlich vorgegebene Abbruchverpflichtung bestehen.

Abbruchverpflichtung bedeutet, dass Sie als Mieter Baumaßnahmen vorgenommen hat, die nach Ablauf des Mietvertrags wieder entfernt werden müssen. Das kann sein, weil die Baumaßnahmen nicht das Wohlwollen des Vermieters treffen oder weil beispielsweise von vornherein mit Ihnen vereinbart war, dass Sie nach dem Ende des Mietvertrages die Mietsache wieder in den Ursprungszustand bei Bezug versetzen. Hierzu gibt es ein Fälligkeitsdatum, welches in dieses Feld einzutragen ist.

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